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Schulrecht

Martin Kirchner (Fachleiter)

Lehrbeauftragte:
Dr. Michael Alperowitz
Dr. Heinz-Martin Döpp
Harald Frommknecht
Dr. Rainer Halfar
Silke Herr
Dr. Markus Kohlmeier
Regina Krudewig-Bartel
Volker Nürk
Dr. Alexander Sauter

Martin.Kirchner@Seminar-Heidelberg.de

Recht ist Wille zur Gerechtigkeit." (Gustav Radbruch) -
Ein so verstandener Rechtsbegriff macht deutlich: Schule kann und darf kein rechtsfreier Raum sein. Recht und pädagogisches Handeln mögen bisweilen in einem Spannungsverhältnis stehen, sie verfolgen aber keinesfalls entgegengesetzte Ziele. Mehr noch: Schule bedarf des Rechts mit seiner Ordnungs-, Schutz - und Lenkungsfunktion. Hier setzt das Schulrecht an. Es umfasst laut Ausbildungsplan folgende Bereiche:

  • Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und Standortbestimmung des Schul- und Beamtenrechts
  • Schulrecht sowie schulbezogenes Jugend- und Elternrecht
  • Beamtenrecht: Lehrkräfte als Beamte

Die thematischen Schwerpunkte der Veranstaltung orientieren sich am Kriterium der Relevanz für den Berufsalltag der Referendarin/des Referendars bzw. der Lehrerin/des Lehrers, insbesondere in der Berufseingangsphase. Die fallbezogene Auseinandersetzung mit Problemen im Spannungsfeld von Rechten und Pflichten von Lehrern, Eltern und Schülern nehmen breiten Raum ein. In diesem Zusammenhang werden auch die Rechtsnormen- Hierarchie und insbesondere die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Schulrechts thematisiert. Im Bereich des Schulrechts wird im Sinne des Praxisbezugs besonderer Wert auf Problemfelder wie Leistungsmessung, Notenbildung sowie Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gelegt.

Am Ende der Ausbildung sollen die Referendarinnen und Referendare auf dieser Basis die Kompetenz erworben haben, die rechtliche Dimension von Situationen in ihrem Berufsalltag zu erkennen, zu reflektieren und adäquat in ihrem Handeln als Pädagogen und Beamte zu berücksichtigen. Das schließt angemessenes Verhalten gegenüber Schülern, Eltern, Kollegen und Vorgesetzten ebenso mit ein wie die verantwortungsbewusste Wahrnehmung eigener Rechte wie der – pflichtgebundenen – pädagogischen Freiheit.

Weiterführende Informationen:

 Stand: Oktober 2021

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